– Was viele nicht wissen
Sie sind verpflichtet. Auch wenn Sie einen Dienstleister bezahlen.
Als Gewerbetreibender oder Immobilieneigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Objekt. Das bedeutet: Wenn jemand auf Ihrem Gelände, vor Ihrer Eingangstür oder auf Ihrem Gehweg durch Glatteis oder Schnee stürzt, haften Sie – für Schmerzensgeld, Schadensersatz und Behandlungskosten.
Diese Pflicht lässt sich an einen Dienstleister übertragen. Aber nur, wenn das vertraglich klar geregelt ist. Und nur, wenn der Dienstleister auch tatsächlich liefert.
Das ist der entscheidende Punkt, an dem viele Winterdienst-Verträge scheitern.
3 Szenarien ohne professionellen Winterdienst
Kein Vertrag
Sie sind selbst verantwortlich. Jeder Sturz auf Ihrem Gelände geht direkt auf Sie.
Vertrag, aber kein Salz im Januar
Der Dienstleister hat unterschrieben, aber kein Material organisiert. Sie haben gezahlt – und haften trotzdem, weil die Leistung nicht erbracht wurde.
Vertrag, aber keine klare Haftungsregelung
Im Schadensfall gibt es einen Rechtsstreit darüber, wer verantwortlich war. Das kostet Zeit, Geld und Nerven – unabhängig vom Ausgang.
Mit HeimHeld!
Vollständige vertragliche Haftungsübernahme
Dokumentation jedes Einsatzes
Salz seit dem Sommer vorgeplant - kein Materialengpass
Klare Regelung, kein Interpretationsspielraum
Um 4 Uhr morgens sind wir bereits vor Ort
Während Ihre Konkurrenz noch schläft und Ihre Mitarbeiter gerade aufstehen, ist Ihr Eingangsbereich bereits gestreut, geräumt und sicher. Jeden Morgen. Ohne Ausnahme.
Einsatz ab 4:00 Uhr
Bevor Ihre Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eintreffen, ist Ihr Gelände bereits sicher.
Salz bereits seit dem Sommer geplant
Andere Anbieter stehen im Dezember ohne Material da, Wir planen voraus und improvisieren nicht.
Routenoptimiert & effizient
Jeden Einsatz einen Tag im Voraus geplant. So kommen wir zu Ihnen schneller, ohne Umwege.
Streuen nur bei echtem Bedarf
Unter 2 °C wird gestreut. Darüber nicht – bewusst, um Umwelt, Tiere und Menschen zu schützen.
§
Die Frage, die sich kein Unternehmer stellen möchte:
„Wer haftet, wenn jemand vor meinem Betrieb auf Glatteis fällt?“
Ohne professionellen Winterdienst: Sie. Persönlich. Mit vollem Schadensersatz.
- HeimHeld! übernimmt die Streupflicht vollständig
- Klare vertragliche Haftungsregelung – keine Graubereiche
- Dokumentation jedes Einsatzes
– Unser Standard
Ein Preis. Alles drin.
Der Pauschalpreis für den Winterdienst bei HeimHeld! ist genau das – ein Pauschalpreis. Kein Grundpreis plus Materialaufschlag. Kein „bis zu X Einsätze, danach extra". Kein Aufschlag für besonders starke Schneefälle innerhalb des normalen Rahmens.
Was alles enthalten ist:
– Warum HeimHeld!
Kein Engpass. Kein Graubereich. Kein Wenn und Aber.
Salz seit dem Sommer
Wir kaufen unser Streumaterial vor der Saison ein. Kein Lieferengpass im Januar, kein „wir warten auf Nachschub".
Dokumentierter Nachweis
Jeder Einsatz wird protokolliert. Sie haben jederzeit einen Nachweis – für den Schadensfall, für Ihre Versicherung, für Ihren Verstand.
Erreichbar unter 60 Minuten
Wenn Sie uns brauchen – Frage, Sondersituation, kurzfristige Anfrage – haben Sie eine Antwort. Keine Warteschleife, kein Rückrufversprechen ins Leere.
– auch interessant
Winterdienst ist oft der Anfang.
Wer uns für den Winterdienst bucht, merkt schnell: Es ist praktisch, wenn derselbe Ansprechpartner im Sommer auch den Rasen pflegt und das ganze Jahr über kleine Defekte im Blick hat. Viele unserer Kunden betreuen wir heute ganzjährig – mit einem Anruf für alles.
Ab wann gilt die Streupflicht für Gewerbe?
Was passiert, wenn es nachts schneit und ich morgens öffne?
Was passiert bei extremem Schneefall?
Kann ich den Winterdienst mit anderen Leistungen kombinieren?
Was kostet der Winterdienst?
Muss ich beim Einsatz anwesend sein?